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Verkehrssicherung- und Instandhaltungsmanagement

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Die Zuständigkeit für Verkehrssicherheit und Instandhaltung ist gesetzlich klar geregelt. Lt. BGB unterliegt sie dem Eigentümer, wodurch dieser letztlich in der Pflicht steht, Gefahrenquellen zu sichern.

Verkehrssicherungspflichtig ist demnach, wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält oder eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann, oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.

Es wird zwar nicht erwartet, dass die Gefahrenquellen gegen alle denkbaren Schadensfälle abgesichert sind, es müssen allerdings alle Vorkehrungen gegen voraussehbare Gefahren getroffen werden, die durch eine bestimmungsgemäße Benutzung eintreten können. Hierzu gehört die regelmäßige Instandhaltung. Damit verbunden ist ein enormer Aufwand, von den anfallenden Kosten ganz abgesehen, die oft unverhofft anfallen.

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