Entwicklung zum Null-Heizkosten-Bürogebäude
Umbau im Bestand mit Denkmalschutz
Machbarkeitsstudie, Begleitung der Planung und Ausschreibung
Bahnhof Schwetzingen
Ausgangslage - Bestandsaufnahme
Der Investor wünschte einen Umbau mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoß und dessen Nutzung als Bürogebäude. Das Bahnhofsgebäude aus dem Jahre 1876 stand unter Denkmalschutz (Fassade). Bedingt durch den nahen Bahnverkehr musste in Anbetracht der Zielsetzung ein hoher Schallschutz gewährleistet sein, weshalb ein kontrollierter Luftaustausch durch manuelle Fensterlüftung nicht in die Betrachtung einbezogen werden konnte. Der bisher hohe Heizverbrauch war die Folge einer ungedämmten Gebäudehülle und massiven Wärmebrücken. Auf der Grundlage dieser Aspekte erfolgte die Entwicklung der Varianten.
Auftrag
Bei diesem Gebäude wurde eine energetisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie über die Lifecycle-Methode durchgeführt. Nach der Entscheidungsfindung wünschtte der Investor die Begleitung von Planung und Ausschreibung. Zusätzlich wurde ein Energiepass für das Bahnhofsgebäude erstellt.
Varianten
Bei der Variantenentwicklung stand die Dämmung der Hülle in Kombination mit der passenden Anlagentechnik im Vordergrund. Im Rahmen der Untersuchung wurden verschiedene Dämmstärken sowie Arten der Heizung (Heizfenster mit Niedervoltelektro / Fernwärme) und verschiedene Fensterarten (2-fach-/3-fach-Verglasung) beurteilt. Geplant wurde zudem in jeder zu untersuchenden Variante eine Raumlufttechnik mit Wärmerückgewinnung (RLT+WRG).
Fazit:
Aufgrund der starken Wärmebrücken musste bereits im Vorfeld die Option "Passivhaus" ausgeschlossen werden. Somit bewegten sich die zu untersuchenden Varianten gemäß 2-3-Liter-Haus-Standard. Der Investor entschied sich zur Umsetzung der wirtschaftlichsten Variante, die dem 3-Liter-Niveau entspricht. Nachfolgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
Dach: 20 cm Dämmung,WLG032
Außenwand: 14 cm Innendämmung,WLG045
Fenster: 2-fach Wärmeschutzverglasung Uw=1,3
Heizung: Heizfenster mit Raumthermostaten
Heizwärmebedarf: 28 kWh/m²a (= 2,8 Liter/m²a)
Photovoltaikanlage: die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung generiert die Heizkosten, somit gilt das Gebäude als NHKH (Nullheizkostenhaus) im Bestand.







